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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB & AVB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Allgemeine Vermietbedingungen (AVB) – Vanessa Lempfer · Deko Komplizin.

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Zustandekommen des Vertrages
  3. Mietgegenstand und bestimmungsgemäße Verwendung
  4. Produktdarstellung und Leistungsbeschreibung
  5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
  6. Mietdauer, Abholung und Rückgabe
  7. Stornierungsbedingungen
  8. Sorgfaltspflicht und Wetterschutz
  9. Haftung des Mieters für Schäden und Verkehrssicherungspflicht
  10. Haftungsausschluss des Vermieters
  11. Schlussbestimmungen
  12. Datenschutzhinweis
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Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für alle mietweise überlassenen Gegenstände, Teile und Dekorationen zwischen Vanessa Lempfer handelnd unter Deko Komplizin, nachfolgend „Vermieter“ genannt, und dem Kunden, nachfolgend „Mieter“ genannt

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Zustandekommen des Vertrages

1. Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website des Vermieters sowie in Online-Inseraten (z. B. Kleinanzeigen) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Mietanfrage zu stellen.

2. Vertragsschluss über die Website: Durch das Absenden des Anfrageformulars, auf der Website, gibt der Mieter sein unverbindliches Interesse an einer Buchung ab. Ein rechtlich bindender Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Verfügbarkeit geprüft und die Buchung per E-Mail, WhatsApp oder anderweitig textlich verbindlich bestätigt hat (Buchungsbestätigung). Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % fällig. Diese ist innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu zahlen.

3. Vertragsschluss über Kleinanzeigen: Bei Anfragen über Kleinanzeigen gibt der Mieter durch seine Nachricht ein unverbindliches Interesse ab. Die Einigung im Chat gilt als Vorreservierung. Ein rechtlich bindender Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung anschließend in Textform per Nachricht, E-Mail oder WhatsApp verbindlich bestätigt (Buchungsbestätigung). Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % fällig. Diese ist innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu zahlen.

4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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Mietgegenstand und bestimmungsgemäße Verwendung

1. Mietgegenstand sind ausschließlich die in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag einzeln aufgeführten Gegenstände und Teile.

2. Die Mietgegenstände dienen ausschließlich zu Dekorationszwecken. Sie sind ausdrücklich keine Spielzeuge und keine Sitzgelegenheiten. Das Klettern, Besteigen oder Sitzen auf den Mietgegenständen ist strikt untersagt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Dritte (insbesondere Kinder) die Gegenstände nicht zweckentfremden; die Aufsichtspflicht obliegt vollumfänglich dem Mieter.

3. Sofern Mietgegenstände über eine Stromversorgung verfügen, dürfen diese ausschließlich über die mitgelieferten Original-Netzteile und -Kabel betrieben werden. Der Mieter ist verpflichtet, für eine fachgerechte und sichere Stromzufuhr zu sorgen und die elektrischen Teile vor Feuchtigkeit, Nässe und Witterungseinflüssen zu schützen (sofern nicht ausdrücklich für den Außenbereich zugelassen).

4. Die Mietgegenstände bleiben das uneingeschränkte Eigentum des Vermieters.

Die Gegenstände werden dem Mieter ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und am vereinbarten Standort zur Nutzung überlassen. Eine Untervermietung, gewerbliche Nutzung, unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder das Verbringen an einen anderen als den vereinbarten Ort ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

Zugriff Dritter (Pfändungsschutz): Sollten die Mietgegenstände durch Dritte gepfändet, beschlagnahmt oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen werden (z. B. durch das Vermieterpfandrecht einer Eventlocation), ist der Mieter verpflichtet, den Dritten unverzüglich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen und den Vermieter sofort schriftlich oder telefonisch zu benachrichtigen, um die Rechte des Vermieters zu wahren.

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Produktdarstellung und Leistungsbeschreibung

Die Darstellung der Mietgegenstände in Online-Inseraten (z. B. Kleinanzeigen) oder auf der Website dient rein der Illustration. Geringfügige Abweichungen zwischen der digitalen Darstellung und der tatsächlichen Beschaffenheit des Mietgegenstandes – insbesondere handelsübliche oder technisch bedingte Farbabweichungen sowie optische Größenunterschiede, die durch Beleuchtungsverhältnisse oder Bildschirmeinstellungen entstehen – stellen keinen Mangel dar. Sie berechtigen den Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag, sofern die Funktionalität und der wesentliche Charakter des Mietgegenstandes gewahrt bleiben. Für die genauen Dimensionen sind ausschließlich die in der Produktbeschreibung angegebenen Maße maßgeblich.

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Mietpreis und Zahlungsbedingungen

1. Der verbleibende Mietpreis (Gesamtpreis laut Buchungsbestätigung, abzüglich der geleisteten Anzahlung, in Höhe von 30%) ist – sofern nicht anders vereinbart – spätestens bei Übergabe der Mietsache vollständig zu entrichten. Die Zahlung kann vor Ort in Bar, per PayPal oder per Echtzeitüberweisung erfolgen. Bei einer klassischen Vorab-Überweisung muss der Betrag vor der Übergabe auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Übergabe der Mietsache.

2. Rabattstaffelung:
Der Vermieter gewährt auf den Gesamtmietpreis eine nach der Anzahl der gemieteten Gegenstände [alternativ: Dekogegenstände] gestaffelte Ermäßigung:

  • Ab einer Buchung von 2 Gegenständen: 5 % Preisnachlass auf die Gesamtsumme.
  • Ab einer Buchung von 3 Gegenständen: 10 % Preisnachlass auf die Gesamtsumme.

Nachträgliche Änderungen oder Teilstornierungen der Buchung führen zu einer entsprechenden Neuberechnung des Rabattsystems basierend auf der tatsächlich gemieteten Anzahl.

3. Kautionspflicht: Bei Übergabe der Mietgegenstände ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach den jeweiligen Gegenständen und wird dem Mieter im Buchungsprozess sowie in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Zahlungswege: Die Kaution kann in bar, per PayPal, per Echtzeitüberweisung oder vorab per klassischer Überweisung hinterlegt werden. Ohne Kautionshinterlegung besteht kein Anspruch auf Übergabe der Mietsache.

Rückerstattung: Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Überprüfung der Mietgegenstände innerhalb von 1 bis 4 Werktagen auf dem Weg der ursprünglichen Kautionszahlung, sofern alle vertraglichen Anforderungen erfüllt sind.

Verrechnung & Haftung: Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, anfallende Kosten für eine notwendige Nachreinigung, verspätete Rückgaben oder die Behebung von Schäden direkt mit der Kaution zu verrechnen. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt; übersteigende Schadensersatzansprüche sind vom Mieter in voller Höhe zu tragen.

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Mietdauer, Abholung und Rückgabe

1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart und im Mietvertrag festgehalten.

2. Abholpflicht: Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort abzuholen.

Kann der Mieter den vereinbarten Termin nicht einhalten, hat er den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren. Bei unangekündigten Verspätungen von mehr als 60 Minuten besteht kein Anspruch auf eine sofortige Übergabe; es muss ein neuer Übergabetermin nach Verfügbarkeit des Vermieters vereinbart werden.

Holt der Mieter die Mietgegenstände am vereinbarten Tag überhaupt nicht ab (Nichtabholung), entbindet ihn dies nicht von seiner Pflicht zur Zahlung des vollen Mietpreises. Der Vermieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Gegenstände anderweitig zu vermieten. Bereits geleistete Zahlungen (inklusive der Anzahlung) werden nicht erstattet.

3. Ausweispflicht: Bei der Abholung und vor Übergabe der Mietgegenstände hat der Mieter einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

4. Abholung durch Dritte: Sollte der Mieter eine dritte Person mit der Abholung beauftragen, muss diese eine vom Mieter unterzeichnete schriftliche Vollmacht sowie ihren eigenen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kopie oder ein Foto der Ausweisedokumente zu Beweiszwecken anzufertigen.

Haftung bei Abholung durch Dritte: Mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Bevollmächtigten gilt die Mietsache als an den Mieter übergeben. Das Risiko für den Transport, den Verlust oder die Beschädigung geht in diesem Moment vollumfänglich auf den Mieter über. Der Mieter haftet für ein Verschulden des Bevollmächtigten wie für eigenes Verschulden.

5. Prüfungspflicht: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei der Übergabe/Abholung unverzüglich auf Vollständigkeit, Funktion und optische Mängel zu überprüfen.

  • Rügepflicht für offensichtliche Mängel: Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen müssen dem Vermieter direkt bei der Übergabe angezeigt werden. Mit der vorbehaltlosen Mitnahme der Mietgegenstände erkennt der Mieter an, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und vertragsgemäßen Zustand befinden.
  • Spätere Mängel: Spätere Reklamationen sind für solche Mängel ausgeschlossen, die bei einer sorgfältigen Prüfung bei der Übergabe erkennbar gewesen wären. Für versteckte Mängel, die erst während der Mietzeit auftreten, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen.

6. Der Mieter ist verpflichtet, ein für den sicheren Transport der Mietgegenstände geeignetes Fahrzeug bereitzustellen. Die genauen Maße der Gegenstände sind den Produktbeschreibungen zu entnehmen und müssen vom Mieter vor der Abholung zwingend mit dem Ladevolumen seines Fahrzeugs abgeglichen werden.

Die Verantwortung für die fachgerechte, verkehrssichere und ordnungsgemäße Ladungssicherung nach den gesetzlichen Vorschriften (insb. § 22 StVO) obliegt ausschließlich dem Mieter.

Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Herausgabe der Mietgegenstände zu verweigern, wenn das Transportfahrzeug offensichtlich ungeeignet ist oder eine sichere Ladungssicherung unmöglich erscheint. Ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz oder Mietminderung wegen Verzögerung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Eine eventuelle Gefälligkeitshilfe des Vermieters beim Einladen entbindet den Mieter nicht von seiner alleinigen Verantwortung.

7. Die Rückgabe der Mietgegenstände hat zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.

Im Falle einer verspäteten Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des regulären Tagesmietpreises zu verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Weiterfressender Schaden: Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurück und kann der Vermieter eine nachfolgende, bereits bestätigte Buchung eines anderen Kunden deshalb nicht oder nur unvollständig bedienen, haftet der Mieter für den daraus resultierenden Mietausfall und etwaige Schadensersatzansprüche des Folgekunden.

8. Die Mietgegenstände sind im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem der Mieter sie empfangen hat: vollständig, sortiert, trocken und ohne Beschädigungen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Gegenstände frei von groben Verschmutzungen (wie z. B. Erde, Sand, Wachsrückständen, Klebestreifen oder Konfetti) zurückzugeben.

Textilien, Holzgegenstände und sonstige feuchtigkeitsempfindliche Materialien dürfen niemals im feuchten oder nassen Zustand verpackt oder zurückgegeben werden.

Kosten bei Missachtung: Erfolgt die Rückgabe unvollständig, verschmutzt, unsortiert oder feucht, behält sich der Vermieter das Recht vor, den personellen und materiellen Aufwand für die Nachreinigung, Sortierung oder Trocknung nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen und direkt mit der Kaution zu verrechnen.

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Stornierungsbedingungen

1. Der Mieter kann vor Beginn des Mietzeitraums vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter.

2. Stornierungsgebühren:
Im Falle einer Stornierung stehen dem Vermieter folgende pauschalierte Stornierungsgebühren zu:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: Die Stornierung ist kostenfrei.
  • 13 Tage bis zum Tag des Mietbeginns: Es werden 30 % des Gesamtmietpreises als Stornierungsgebühr fällig.

Dem Mieter bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Umbuchungsoption (Kulanz): Alternativ zur Stornierung im Zeitraum von 13 Tagen vor Mietbeginn bietet der Vermieter eine einmalige, kostenfreie Umbuchung auf einen anderen, verfügbaren Termin innerhalb der laufenden Saison an. Wird kein Ersatztermin gefunden oder wird auch der Ersatztermin nachträglich abgesagt, greift die reguläre Stornierungsgebühr von 30 % des ursprünglichen Gesamtpreises.

4. Nichtabholung: Erscheint der Mieter unangekündigt nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt (Nichtabholung), wird der volle Mietpreis (100 %) fällig (abzüglich des Nachweises geringerer Schäden durch den Mieter). Der Vermieter ist nach einer Wartezeit von 3 Stunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vermieten. Eine verspätete Abholung innerhalb dieser 3 Stunden ist nach vorheriger Absprache möglich, sofern die Betriebsabläufe des Vermieters dies zulassen.

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Sorgfaltspflicht und Wetterschutz

1. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Mietgegenstände teilweise oder vollständig aus Naturmaterialien (insb. Holz) bestehen sowie empfindliche Elektronik oder andere filigrane Komponenten enthalten können. Sie sind daher pfleglich und schonend zu behandeln.

2. Feuchtigkeitsschutz & Outdoor-Einsatz: Die Mietgegenstände sind ausdrücklich nicht witterungs- und wasserfest. Bei einem Einsatz im Außenbereich (Outdoor) ist der Mieter verpflichtet, die Gegenstände bei aufkommendem Regen, Niederschlag, Nebel, starkem Wind oder sonstigen schädigenden Witterungseinflüssen unverzüglich in einen vollständig trockenen und geschützten Raum zu verbringen.

3. Elektrische Komponenten: Sofern Gegenstände mit einer Stromversorgung betrieben werden, müssen die eingesetzten Netzteile, Kabel und Verbindungen dauerhaft vor Feuchtigkeit, Nässe und direktem Bodenkontakt (z. B. durch eine geeignete Erhöhung oder Schutzbox) geschützt betrieben werden.

Haftung bei Missachtung: Schäden, die durch verspätetes Unterstellen, Feuchtigkeit, unsachgemäßen Betrieb oder Witterungseinflüsse entstehen (z. B. aufgestelltes Holz, Kurzschlüsse, Stockflecken auf Stoffen), hat der Mieter in vollem Umfang zu ersetzen. Die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung werden direkt mit der Kaution verrechnet.

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Haftung des Mieters für Schäden und Verkehrssicherungspflicht

1. Mit der Übergabe der Mietgegenstände, geht die Gefahr für die Mietobjekte sowie die Pflicht zur Verkehrssicherung vollumfänglich auf den Mieter über.

2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit (inklusive Transport) durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige Dritte entstehen. Dies umfasst insbesondere Lackschäden, Abplatzungen, Bruch, Risse, tiefe Kratzer, abgerissene Kabel sowie grobe, nicht mehr zu entfernende Verschmutzungen.

3. Ladungssicherung: Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für den verkehrssicheren Transport (gem. § 22 StVO). Die Gegenstände sind im Fahrzeug effektiv gegen Umkippen, Verrutschen und Aneinanderreiben zu sichern (z. B. durch Gurte, Decken oder Polster).

4. Verlust und Diebstahl: Bei Diebstahl, Abhandenkommen oder irreparabler Beschädigung haftet der Mieter auf Schadensersatz. Als Basis wird der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes zugrunde gelegt, sofern eine gebrauchte Wiederbeschaffung nicht möglich ist.

5. Verkehrssicherungspflicht: Der Mieter übernimmt für die gesamte Mietzeit die alleinige Verkehrssicherungspflicht für die Mietgegenstände. Er hat diese so aufzustellen, zu betreiben und zu sichern, dass keine Gefahr für Personen oder Sachen Dritter besteht. Instabile Aufbauten, schwere Dekorations-Bögen, oder XXL-Buchstaben sind vom Mieter zwingend gegen Umstürzen (z. B. durch Windlasten oder versehentliches Anstoßen) zu sichern.

6. Aufsichtspflicht: Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände von Gästen und Kindern nicht zweckentfremdet (z. B. als Spielgerät oder Sitzgelegenheit) werden. Bei Gegenständen, die zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind, verbleibt die Aufsichtspflicht vollumfänglich bei den Eltern bzw. dem Mieter.

7. Sonderregelung XXL-Leuchtbuchstaben:

Zur Vermeidung von Hitzestaus und Brandgefahr dürfen die Netzteile nicht abgedeckt werden. Es ist streng untersagt, brennbare Materialien (z. B. Stoffe, Trockenblumen) in direkten Kontakt mit Leuchtmitteln oder Netzteilen zu bringen.

Bei Verlust oder Beschädigung der Fernbedienung wird eine Schadenspauschale von 25,00 € erhoben. Bei extrem starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 15,00 € pro Buchstabe berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand/Schaden entstanden ist.

8. Sonderregelung Candybar-Sets (Hygiene & Allergien):

Das mit Lebensmitteln in Berührung kommende Zubehör wird vom Vermieter im Rahmen eines inkludierten Reinigungsservices professionell bei 65–70 °C gereinigt und konform desinfiziert.

Trotz sorgfältigster Reinigung kann der Verbleib von mikroskopischen Rückständen (Kreuzkontaminationen), die allergische Reaktionen auslösen könnten, nicht restlos ausgeschlossen werden. Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste bei Vorliegen bekannter schwerer Allergien eigenständig hierauf hinzuweisen. Eine Haftung des Vermieters für allergische Reaktionen ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Reinigungspflichten zur Last.

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Haftungsausschluss des Vermieters

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen.

2. Unverfügbarkeit der Mietgegenstände: Sollten die Mietgegenstände am Miettag aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. unvorhersehbare, irreparable Beschädigung oder Unterschlagung durch den Vormieter, Diebstahl, höhere Gewalt), nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird der Vermieter von der Leistungspflicht frei. Bereits geleistete Zahlungen des Mieters werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatzgegenstände zu beschaffen.

4. Allgemeine Haftungsbegrenzung: Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

5. Ausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit: Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Vermieters (z. B. bei einem versteckten Mangel der Mietsache) verursacht werden, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missachtung der Verkehrs- oder Aufsichtspflicht durch den Mieter oder Dritte entstehen (z. B. umstürzende Gegenstände, Stolperfallen durch Kabel).

Indirekte Schäden: Eine Haftung für immaterielle Schäden oder Folgeschäden (wie z. B. entgangene Urlaubsfreude, Kosten für abgeänderte Hochzeitsfotos oder Location-Ausfallgebühren) ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

6. Sonderregelung XXL-Leuchtbuchstaben: Bei einem rein technisch bedingten Ausfall der Beleuchtung während der Mietzeit ohne Verschulden des Vermieters ist ein Anspruch des Mieters auf Minderung des Mietpreises auf den anteiligen Mietpreis des betroffenen Buchstabens beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bezüglich des Ausfalls sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden des Vermieters vorliegt.

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Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand: Sofern es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters (Norderstedt). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

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Datenschutzhinweis

1. Der Vermieter erhebt und verarbeitet die Daten des Mieters zur Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

2. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten, sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website (https://deko-komplizin.de/datenschutz) jederzeit einsehbar.

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